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1.   Bitte stellen Sie sicher, dass alle Dokumente und Rechnungen unsere Bestellnummer und Datum aufweisen.

QuEST Global Services Pte. Ltd., ein Unternehmen mit Sitz in #7 Temasek Boulevard, #09-04 Suntec Tower One, Singapur 038 987 (Im Folgenden als "QuEST" bezeichnet, wobei dieser Begriff, sofern er nicht den Bedingungen und der Bedeutung dieses Dokuments widerspricht, für seine Holding QuEST, andere Konzernunternehmen, Rechtsnachfolger, zulässige Zessionare und seine verbundenen Unternehmen gilt.).

Definition von verbundenen Unternehmen: Der Begriff „verbundene Unternehmen“, wie in dieser Vereinbarung verwendet, bezeichnet jede Person, Firma, Körperschaft, Vereinigung, Organisation oder nicht rechtsfähige Handels- oder Geschäftstätigkeit, die jetzt oder später direkt oder indirekt kontrolliert, kontrolliert wird von, oder unter gemeinsamer Kontrolle mit QuEST steht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein Dienstleistungsunternehmen von QuEST.

2.   Wenn einer der Services/Liefergegenstände als fehlerhaft befunden wird oder dieser Bestellung nicht entspricht, ist der

Lieferant/Dienstleister damit einverstanden, diese Mängel zu beheben oder sie auf eigene Kosten nachzubessern.

3.   Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen/Gebühren/Leistungsbeschreibungen bleiben gemäß dem Angebot, dem

Jahreswartungsvertrag und der Bestellung bis zur Fertigstellung des Projekts BINDEND.

4.   Anfragen zu Zahlungen senden Sie bitte per E-Mail an: [email protected].

5.   Eine Kopie der Rechnung senden Sie bitte per E-Mail an: [email protected].

6.   Die Bestellbestätigung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Bestellung erfolgen. Andernfalls werden wir davon ausgehen, dass die Bestellung einschließlich der Allgemeinen Einkaufsbedingungen akzeptiert wurde.

7.   Alle Änderungen und/oder Ergänzungen der Bestellung müssen schriftlich erfolgen.

8.   Etwaige Pflichtabzüge (einschließlich Quellensteuer) werden auf dem Rechnungswert entsprechend abgerechnet.

9. Lieferant / Dienstleister ist für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, gesetzlicher Umsatzsteuer und anderer gesetzlichen

Vorschriften, falls anwendbar, verantwortlich.

10. Es obliegt allein der Verantwortung des Lieferanten, die vom Käufer erhobene Umsatzsteuer den Steuerbehörden rechtzeitig und innerhalb der Fälligkeit zu melden. Wenn der Käufer nicht in der Lage ist, USt-Guthaben aufgrund keiner oder unrichtiger Berichterstattung des Lieferanten in Anspruch zu nehmen,behält sich der Käufer das Recht vor, den Umsatzsteuerbetrag vor der Zahlungsfreigabe oder zukünftigen Zahlungen abzuziehen.

11. Der Lieferant/Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen und Rechte aus dieser Bestellung ohne vorherige schriftliche

Zustimmung von QuEST an Dritte abzutreten.

12. Etwaige Ausnahmen von diesen Einkaufsbedingungen müssen zum Zeitpunkt der Bestätigung schriftlich erfolgen.QuEST ist berechtigt,

solche Ausnahmen nach eigenem Ermessen zu akzeptieren oder abzulehnen.

13. Vorbehaltlich etwaiger vorrangiger Vereinbarungen der Parteien sind die beiliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen Teil dieser Bestellung

1.Annahme, Rangfolge, Änderung

Diese Bestellung bezieht sich auf den Einkauf von Waren und Dienstleistungen bzw. der auf dem Deckblatt dieses Dokuments beschriebenen Waren und Dienstleistungen (zusammengefasst bezeichnet als "Waren") und wurde von dem auf dem Deckblatt dieser Bestellung näher bezeichneten Mitglied der Unternehmensgruppe QuEST Global (nachstehend "QuEST Global" genannt; zusammen mit den anderen Mitgliedern der QuEST Global Unternehmensgruppe, einschließlich ihrer Holdinggesellschaft, verbundener Unternehmen, Tochtergesellschaften, Konzerngesellschaften und zugelassener Abtretungsempfänger, im Folgenden "QuEST Global Group") ausgestellt. Mit der Rücksendung des als Auftragsbestätigung dienenden Exemplars dieser Bestellung oder dem Beginn der Leistungserbringung durch den Lieferanten (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte der frühere ist) gilt diese Bestellung als angenommen. QuEST Global weist generell alle zusätzlichen oder widersprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten zurück, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellung darstellen, und ungeachtet der Annahme und der Bezahlung der Waren des Lieferanten durch QuEST Global. Alle Bezugnahmen auf ein Angebote oder eine Preisangabe des Lieferanten sind nicht als Erklärungen der Annahme einer in dem betreffenden Dokument enthaltenen Bedingung, Verpflichtung oder Anweisung zu verstehen. Abläufe früherer Geschäfte sowie Handelsbräuche verändern oder ergänzen nicht die Bestimmungen der vorliegenden Bestellung. Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen treten zusammen mit den Spezifikationen, Zeichnungen und anderen auf dem Deckblatt dieser Bestellung angegebenen oder beiliegenden bzw. durch ihre Bezugnahme integrierten Dokumenten an die Stelle aller früheren oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Darstellungen, Zusagen oder Verhandlungen in Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Bestellung. Alle mit dieser Bestellung verbundenen Vertragsdokumente sind als ein Vertrag zu interpretieren. Für den Fall, dass zwischen diesen Vertragsdokumenten Widersprüche auftreten, gilt die nachstehende Rangfolge der Gültigkeit: a) Konsignationslagerverträge; dann b) Lieferverträge; dann c) Verträge über Arbeitsleistungen; dann d) das Deckblatt dieser Bestellung und alle darin enthaltenen

oder durch ihre Bezugnahme integrierten ergänzenden Bedingungen; dann e) diese allgemeinen Einkaufsbedingungen; und schließlich f) andere Vertragsdokumente, die schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Veränderungen und Modifikationen dieser Bestellung sind für QuEST Global nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart werden, den ausdrücklichen Vermerk enthalten, dass damit diese Bestellung geändert wird, sowie von einem bevollmächtigten Vertreter des Bereichs Einkauf von QuEST Global unterzeichnet oder elektronisch bestätigt wurden. Wenn dem Lieferanten Unklarheiten, Fragen oder Abweichungen zwischen dieser Bestellung und einer Spezifikation, einem Entwurf oder einer anderen technischen Anforderung bewusst werden, die auf diese Bestellung anwendbar ist, wird er diese Angelegenheit unverzüglich gegenüber QuEST Global zur Klärung anzeigen.

2.Lieferung, Versand und Verpackung

2.1.Der Lieferant liefert die Waren in den auf dieser Bestellung oder den Abrufaufträgen dazu angegebenen Mengen sowie zu dem (den) darin angegebenen Termin(en). Falls keine Liefertermine angegeben sind, bietet der Lieferant seine(n) beste(n) Liefertermin(e) an, die dann der Bestätigung durch QuEST Global unterliegen. Sofern nicht anders angewiesen, sind alle Waren, die an einem Tag von einem Ausgangs- zu einem Zielort versandt werden, in einem Frachtbrief oder Luftfrachtbrief (je nachdem) zusammenzufassen. Jegliche Termine sind Fixtermine.

2.2.Wenn der Lieferplan aus einem anderen Grund als einem Verschulden von QuEST Global gefährdet ist, muss der Lieferant auf seine Kosten die Waren auf dem schnellsten Versandweg liefern, um die Anforderungen der Bestellung zu erfüllen. Ist die Lieferung der Waren verspätet, wird der Lieferant QuEST Global in Bezug auf die Zuteilung und den Versand von Waren oberste Priorität einräumen. QuEST Global behält sich das Recht vor, Lieferungen, deren Menge sich von der durch QuEST Global bestätigten Menge unterscheidet, ganz oder teilweise und für QuEST Global kostenfrei abzulehnen. Weiterhin behält sich QuEST Global vor, andere der QuEST Global im Falle der verspäteten Lieferung zustehenden Rechte geltend zu machen. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von QuEST Global nimmt der Lieferant keinen Ersatz für Produkte oder Dienstleistungen vor. Alle Posten werden entsprechend den Anweisungen von QuEST Global bzw. (sofern solche Anweisungen nicht vorliegen) entsprechend der üblichen Praxis verpackt, so dass ein unbeschädigter Eingang der Waren gewährleistet ist. QuEST Global kann nicht für verschüttete oder auslaufende Materialien sowie andere Umweltschäden (einschließlich der entsprechenden Reinigungskosten) haftbar gemacht werden, die beim Versand der Waren im Rahmen der Bestellung bis zum Eingang bei QuEST Global auftreten. Alle Versandbehälter werden entsprechend den Anweisungen auf der Bestellung von QuEST Global zur Identifikation ordnungsgemäß gekennzeichnet. Ihnen ist ein Packzettel beizulegen, auf dem mindestens die QuEST Global -Bestellnummer(n), die Teilenummer des Produkts, eine detaillierte Produktbeschreibung, Herkunftsland, die Gesamtanzahl der versandten Verpackungseinheiten, die Menge der versandten Produkte und die endgültige Lieferanschrift anzugeben ist. Posten, die vor dem im Lieferplan von QuEST Global festgelegten Datum geliefert werden, können zu Lasten des Lieferanten zurückgesandt werden. Der Lieferant informiert QuEST Global bei inländischen Lieferungen auf Wunsch von QuEST Global sowie bei Lieferungen im internationalen Verkehr generell durch eine Versandanzeige über die Übergabe der Waren an einen Frachtführer zum Transport. Auf allen Schriftwechseln, Versandetiketten und Versanddokumenten, einschließlich der Packlisten, Frachtbriefe und Luftfrachtbriefe, müssen die Bestellnummern angegeben werden.

2.3.Alle Waren müssen, sofern nicht von den zuständigen Behörden des Ziellandes eine spezielle Befreiung von dieser Regelung vorgenommen wurde, gut lesbar, nicht löschbar und permanent mit dem

Ursprungsland gekennzeichnet sein, sofern der Charakter des Artikels oder Behälters dies zulässt.

2.4.Der Lieferant stellt QuEST Global folgende Unterlagen zur Verfügung: (a) die in den USA vergebene Harmonized-Tariff-Schedule-Nummer (HTS-Nummer), Informationen oder Zertifikate des Ursprungslands, Herstellererklärungen, die im Rahmen von Freihandelsabkommen (Free Trade Agreements, FTA) erforderlichen Zertifikate (FTA-Zertifikate) sowie alle anderen Dokumente und Informationen, die QuEST Global unter Umständen verlangt, um den internationalen Handelsvorschriften zu entsprechen oder die Höhe der Steuern, Gebühren und Abgaben in dem gesetzlich zulässigen Rahmen zu senken, und (b) FTA-Zertifikate für alle Waren, auf die mindestens ein Freihandelsabkommen anwendbar ist. Der Lieferant stellt QuEST Global l alle Dokumente, Unterlagen und andere unterstützende Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um die Anwendbarkeit eines solchen Freihandelsabkommens auf die Waren zu belegen. Der Lieferant unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die Anwendbarkeit eines Freihandelsabkommens auf die Waren zu erreichen.

2.5.Innerhalb eines Werktags nach der Übergabe der Waren durch den Lieferanten an den Frachtführer sendet der Lieferant QuEST Global einen kompletten Satz Versanddokumente, einschließlich der

Rechnung, der Packliste, des Luftfrachtbriefes, oder drei Teile des Frachtbriefs für den Kombiverkehr, rein und ohne Notizen, die notwendig sind, um die Waren an QuEST Global zu übergeben.

3.Mitteilung über Verzögerung

Der Lieferant muss QuEST Global unverzüglich schriftlich alle relevanten Informationen über eine tatsächliche oder drohende Verzögerung gegenüber der zeitgenauen Erfüllung der Bestellung mitteilen. Jegliche Rechte und Ansprüche von QuEST Global wegen einer solchen Verzögerung bleiben unberührt.

4. Unverschuldete Verzögerung (Höhere Gewalt)

Keine Partei gerät für eine verzögerte Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Obliegenheiten im Rahmen dieser Bestellung in Verzug, wenn diese Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die sich ohne Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit der betroffenen Partei außerhalb ihrer Kontrolle ereigneten. Dabei gilt jedoch die Voraussetzung, dass jede verzögerte Erfüllung oder Nichterfüllung aufgrund des Verzugs eines Unterlieferanten des Lieferanten nur entschuldigt wird, wenn sie (a) sowohl außerhalb der Kontrolle des Lieferanten, als auch außerhalb der Kontrolle seines bzw. seiner Unterlieferanten lag, und (b) die zu liefernden Waren nicht rechtzeitig von anderen Quellen bezogen werden konnten, so dass eine Einhaltung des Lieferplans auch auf diesem Weg nicht möglich war. Möglichkeiten für den Lieferanten, die Waren zu einem für ihn günstigeren Preis zu verkaufen, sowie finanzielle Probleme des Lieferanten beim Einkauf von Materialien oder bei Verarbeitungsschritten, die für die Herstellung der Waren

notwendig sind, stellen keine höhere Gewalt dar. Die von einem durch höhere Gewalt entschuldbaren Ereignis betroffene Partei wird die jeweils andere unverzüglich schriftlich informieren und detailliert alle Einzelheiten sowie die erwartete Dauer der höheren Gewalt angeben. Sie wird sich darüber hinaus nach Kräften bemühen, ein solches Ereignis zu beheben, falls es behebbar ist. Wenn sich die Lieferung des Lieferanten verzögert, kann QuEST Global die Lieferungen, welche für den Zeitraum des durch höhere Gewalt Ereignisses geplant waren, stornieren, oder den Leistungszeitraum nach eigenem Ermessen entsprechend der Dauer dieses Ereignisses verlängern. Wenn während der Lieferung von Waren an QuEST Global Group ein durch höhere Gewalt entschuldbares Ereignis eintritt, wird der Lieferant seine verfügbaren Waren so aufteilen, dass QuEST Global Group mindestens denselben Anteil der insgesamt vom Lieferanten ausgelieferten Waren erhält, wie vor dem Ereignis. Verzögert sich die Lieferung von Waren um mehr als 30 Tage, kann QuEST Global diese Bestellung ganz oder teilweise stornieren, ohne dass dadurch eine Haftung entsteht.

5.Erfüllungsplan

Wenn QuEST Global nach eigenem Ermessen feststellt, dass ein wesentliches Risiko besteht, dass der Lieferant seine Leistungs- oder Lieferanforderungen im Rahmen dieser Bestellung nicht erfüllt, kann QuEST Global vom Lieferanten verlangen, dass er zukünftig im Rahmen eines Erfüllungsplans von QuEST Global arbeitet. Der Erfüllungsplan kann bestimmte Berichts- und Leistungsanforderungen enthalten, die speziell so gestaltet sind, dass eine adäquate Leistungserfüllung durch den Lieferanten im Rahmen der Bestimmungen dieser Bestellung möglich ist. Alle Verstöße des Lieferanten gegen den Erfüllungsplan werden als wesentlicher Verstoß gegen die Bedingungen dieser Bestellung betrachtet.

6.Versandbedingungen, Verlustrisiko, Eigentumsvorbehalt

6.1.Wenn die Waren von einem Standort des Lieferanten in den USA an einen QuEST Global Group -Standort in den USA übertragen werden, gilt der Standort von QuEST Global Group als FOB-Punkt,

sofern nicht auf dem Deckblatt dieser Bestellung oder in einer separaten Vereinbarung eine andere Festlegung getroffen wurde. Wenn der Standort des Lieferanten der FOB-Punkt ist, trägt der Lieferant alle

Risiken eines Verlusts oder einer Beschädigung der Waren, und das Eigentum geht mit der Übergabe der Waren an den von QuEST Global benannten oder genehmigten Frachtführer auf QuEST Global über.

Wenn der Standort von QuEST Global Group der FOB-Punkt ist, trägt der Lieferant alle Risiken eines Verlusts oder einer Beschädigung der Waren, und das Eigentum geht mit der Übergabe der Waren am

Standort von QuEST Global Group auf QuEST Global über.

6.2.In allen anderen Fällen liefert der Lieferant die Waren DDU Standort der QuEST Global Group (gemäß den Incoterms 2000), sofern nicht auf der Bestellung oder in einer separaten Vereinbarung eine andere Festlegung getroffen wurde. Das Eigentum an den Waren geht bei Eingang am Standort von QuEST Global Group auf QuEST Global über, auch wenn der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezahlt wurde. Eigentumsvorbehalte des Lieferanten, gleich welcher Art, werden von QuEST Global nicht anerkannt und sind nichtig. Sollte dennoch QuEST Global einen Eigentumsvorbehalt für bestimmte Waren ausdrücklich schriftlich akzeptieren, verfällt die Reservierung mit der Zahlung des Kaufpreises; bereits vor diesem Verfall ist QuEST Global berechtigt, die betroffenen Waren im normalen Geschäftsbetrieb zu verkaufen. In diesem Fall ist jeder andere besondere Eigentumsvorbehalt (insbesondere jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt) nichtig.

6.3.Die vorstehenden Bestimmungen befreien den Lieferanten nicht von seiner Verantwortung für nicht offensichtliche Schäden, die erst nach der Annahme der Waren entdeckt werden. Ungeachtet der obigen Punkte 6.1 und 6.2. erfolgt der Übergang des Eigentums und des Risikos eines Verlusts bei Waren, die einer Konsignationslagervereinbarung unterliegen, bei Freigabe der Waren aus dem Konsignationslagerbestand. QuEST Global kann den Lieferanten anweisen, die Waren an QuEST Global oder eine von QuEST Global benannte dritte Partei zu versenden. Wenn kein bestimmter Standort von QuESTGlobal Group in der Bestellung oder anderweitig schriftlich definiert ist, müssen die Waren an den Standort von QuEST Global geliefert werden.

6.4.Wenn der Lieferant oder QuEST Global die Waren zur Erzeugung oder Herstellung anderer Waren verarbeitet, geht das Eigentum bereits in diesem Zeitraum an QuEST Global in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht über.

7.Einhaltung der Zoll- und Importbestimmungen

Der Lieferant übernimmt die Verantwortung und Haftung für alle Lieferungen, die dieser Bestellung unterliegen und die eine behördliche Einfuhrabfertigung erfordern.  Für den Fall, dass die Behörden Antidumping-, Ausgleichs- oder Strafzölle auf die im Rahmen dieser Bestellung importierten Waren verlangen oder anderweitig auferlegen, behält sich QuEST Global das Recht vor, diese Bestellung entsprechend den dafür geltenden Kündigungsbedingungen zu kündigen. Dem Lieferanten werden alle Zölle, Gebühren und Frachtkosten in Rechnung gestellt, die QuEST Global aufgrund der Tatsache entstanden sind, dass der Lieferant die allgemeinen Bestimmungen dieser Bestellung nicht eingehalten hat.

Sofern für QuEST Global eingeführte Waren einer Einfuhr-Umsatzsteuer zulasten von QuEST Global unterliegen, sind sämtliche Anmeldungen und Zahlungen dieser Steuern in der Weise vorzunehmen, dass

QuEST Global die Berechtigung erlangt, die Erstattung der von ihr zu tragenden Steuern gegenüber den Finanzbehörden rechtswirksam geltend zu machen.

8.Rückvergütung

Alle Rückvergütungen von Zöllen und damit verbundene Rechte, die in einem Zusammenhang mit Zöllen stehen, kommen ausschließlich QuEST Global zugute, sofern sie dem Lieferanten oder QuEST Global beim Import der Waren oder von Materialien oder Komponenten entstanden sind, die in den Prozess der Herstellung der Waren eingehen. Zu diesen Rückvergütungsrechten gehören auch jene Rechte aufgrund von Substitutions- oder Zollrückvergütungsrechten, die von Unterlieferanten in Verbindung mit den Waren erworben wurden. Der Lieferant stellt QuEST Global alle Dokumente, Unterlagen und andere unterstützende Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine Zollrückvergütung zu erhalten, und er wird angemessen mit QuEST Global zusammenarbeiten, um die Zahlung zu erhalten.

9.Verrechnung

Der Lieferant unterstützt QuEST Global beim Erhalt von Gutschriften seitens der Behörden des Landes des Lieferanten über den Wert der gemäß dieser Bestellung gekauften relevanten Waren, so dass allen gegenwärtigen oder zukünftigen Anforderungen an Vertragsangebote oder Sozialversicherungsabgaben, die QuEST Global oder den mit QuEST Global verbundenen Unternehmen bzw. Tochtergesellschaften von QuEST Global auferlegt werden, entsprochen wird. Zu einer solchen Unterstützung gehört unter anderem auch, dass Lieferant auf Anforderung von QuEST Global Belege über die Existenz, den Wert

und den Inhalt sowie weitere zweckdienliche Informationen in Zusammenhang mit solchen Einkäufen zur Verfügung stellt. QuEST Global behält sich das Recht vor, diese Gutschriften für sich selbst oder für

Dritte einzufordern.

10.Von QuEST Global gelieferte Materialien, Werkzeuge, Ausrüstungen und technische Daten

10.1.Das Eigentum an allen Materialien, Werkzeugen, Ausrüstungen und technischen Daten, die QuEST Global bezahlt oder dem Lieferanten zur Verfügung stellt, einschließlich deren Ersatz ("QuEST Global Güter") bleibt bei QuEST Global bzw. wird an QuEST Global übertragen. Der Lieferant kennzeichnet QuEST Global Güter deutlich sichtbar als Eigentum von QuEST Global, hält sie in gutem Zustand, führt schriftliche Aufzeichnungen über die in seinem Besitz befindlichen QuEST Global Güter und deren Aufenthaltsort, lässt keine Verpfändung von QuEST Global Gütern zu und wird auch den Aufenthaltsort nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens QuEST Global verändern. Der Lieferant ist verpflichtet, QuEST Global Güter dahingehend zu prüfen und feststellen, ob sie sich in einem nutzbaren, mangelfreien Zustand befinden.

10.2.Der Lieferant nutzt QuEST Global Güter ausschließlich zur Erfüllung der Bestellungen von QuEST Global, sofern nicht ein Vertreter des Bereichs Einkauf von QuEST Global schriftlich der anderweitigen Verwendung zugestimmt  hat. QuEST Global Güter sind ausschließlich zur Verwendung am Standort des Lieferanten bzw. aufgrund einer anderweitigen schriftlichen Zustimmung eines Vertreters des Einkaufsbereichs von QuEST Global vorgesehen und die Export- und Re-Exportbestimmungen der US-Regierung und anderer Regierungen können ggf. Anwendung finden. Die Verantwortung für alle Verluste, Schäden und Zerstörungen von Teilen von QuEST Global Gütern sowie alle Verluste, Schäden und Zerstörungen von Eigentumswerten Dritter aufgrund des fahrlässigen Umgangs mit QuEST Global Gütern durch den Lieferanten trägt der Lieferant. Die Kosten für die Versicherung der QuEST Global Güter wird der Lieferant nicht in die Preise einkalkulieren, die er im Rahmen dieser Bestellung in Rechnung stellt. Der Lieferant wird QuEST Global Güter entweder zurückgeben oder entsorgen wie jeweils von QuEST Global schriftlich angewiesen. In Bezug auf QuEST Global Güter gibt QuEST Global keinerlei Zusicherungen ab und schließt auch sämtliche ausdrückliche und implizite Garantien aus.

11.Preis

Der Lieferant liefert die Waren zu den auf dem Deckblatt dieser Bestellung angegebenen Preisen. Sind auf dem Deckblatt dieser Bestellung keine Preise angegeben, bietet der Lieferant seinen niedrigsten Preis an, der jedoch der schriftlichen Bestätigung seitens QuEST Global bedarf. Sofern auf dem Deckblatt zu dieser Bestellung nicht anders vorgesehen, beinhalten die Preise alle Verpackungs- und Frachtkosten bis zu dem angegebenen Lieferpunkt, alle fälligen Steuern und alle anderen amtlich erhobenen Gebühren, einschließlich zum Beispiel aller Umsatz-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern (jedoch nicht darauf beschränkt) sowie aller Zollabgaben und -gebühren. In dem Maße, in dem auf die Lieferung von Waren an QuEST Global Mehrwert-/Umsatzsteuer (oder eine äquivalente Steuer) anwendbar ist, bezahlt QuEST Global diese Steuer zusätzlich zu den Zahlungen, die anderweitig gegenüber dem Lieferanten im Rahmen dieser Bestellung fällig werden, vorausgesetzt, der Lieferant legt QuEST Global eine Rechnung vor, auf der die Mehrwert-/Umsatzsteuer (oder eine äquivalente Steuer) ausgewiesen ist und die sämtliche zur Erlangung des Vorsteuerabzugs formal erforderlichen Angaben enthält. Wenn die Parteien eine Preisreduzierung für Waren vereinbaren, finden die neuen Preise mit sofortiger Wirkung auf alle sich in Konsignationslagern oder Vorhaltelagern befindlichen Waren in Bezug auf den Lieferanten, außerdem auf noch zu liefernde Waren, alle noch offenen und zu erfüllenden Bestellungen, alle zukünftigen Bestellungen und alle QuEST Global Inventare von noch zu verbrauchenden Waren Anwendung.

12.Preis: Meistbegünstigter Kunde und Erstattung von Differenzen bzw. Einseitige Kündigung des Vertrags

Der Lieferant garantiert, dass es sich bei den Preisen für Waren, die im Rahmen dieser Bestellung geliefert werden, um die niedrigsten Preise handelt, die der Lieferant für ähnliche Volumina ähnlicher Waren berechnet. Wenn der Lieferant externen Kunden für ein ähnliches Volumen ähnlicher Waren einen niedrigeren Preis in Rechnung stellt, muss er QuEST Global entsprechend informieren und  diesen Preis auf alle im Rahmen dieser Bestellung bestellten Waren anwenden. Falls QuEST Global zu irgendeiner Zeit vor der vollständigen Erfüllung dieser Bestellung den Lieferanten schriftlich über den Eingang eines schriftlichen Angebots eines anderen Zulieferers für ähnliche Waren informiert, deren Preis niedriger als der in dieser Bestellung vereinbarte ist, ist der Lieferant verpflichtet, auf die noch nicht gelieferten Waren sofort den niedrigeren Preis anzuwenden. Falls der Lieferant nicht den niedrigeren Preis gewährt, kann QuEST Global nach eigenem Ermessen den noch offenen Teil der Bestellung kündigen, ohne dass sich daraus eine Verpflichtung zum Schadensersatz ergibt.

13.Ersatzteile

Der Lieferant ist verpflichtet, alle Service- und Ersatzteile während der Dauer von 15 Jahren nach Beendigung des diesbezüglichen Lieferverhältnisses an QuEST Global zu liefern. Der Preis für Ersatzteile entspricht dem jeweils gültigen Serienpreis zuzüglich der Kosten für Sonderverpackung, darf aber 20% (20%) des letzten von QuEST Global gezahlten Serienpreises nicht überschreiten.

14.Rechnungslegung und Zahlung

Nach jeder Lieferung oder Dienstleistung legt der Lieferant eine Rechnung mit einer Beschreibung der gelieferten Waren sowie, falls vorhanden, den Teilenummern, der Menge, der Maßeinheit, der aufgewendeten Zeit, dem Preis pro Einheit und dem Gesamtpreis vor. Diese Rechnung muss der zugrunde liegenden Bestellung in Preisen, Mengen, Bedingungen entsprechen und muss zu der in der Bestellung aufgeführten Adresse gesendet werden. Alle anfallenden Steuern und andere staatliche Abgaben einschließlich Verkaufs- und Nutzungssteuern, Umsatzsteuer, Zölle und zusätzliche Gebühren wie Lizenzgebühren, Verkaufskommissionen, einmalige Ingenieursleistungen und andere hinzukommende Kosten müssen separat in der Rechnung aufgeführt und angegeben werden. Außerdem muss die Rechnung die folgenden Informationen in englischer Sprache enthalten: (a) Den Namen und die Anschrift des Lieferanten und der QuEST Global-Gesellschaft, welche die Waren kauft; (b) den Namen des

Frachtführers (sofern es sich nicht um den Lieferanten handelt); (c) die Nummer(n) der Bestellung(en) von QuEST Global; (d) den Namen des Exportlands; (e) eine detaillierte Beschreibung der Waren; (f) die Harmonized-Tariff-Schedule-Nummer; (g) den Namen des Ursprungslands (Herstellerlands) der Waren, bei mehreren Ursprungsländern die Namen der Ursprungsländer aller gelieferten Teile; (h) das jeweilige Gewicht der gelieferten Waren; (i) die Währung, in der das Verkaufsgeschäft abgewickelt wurde; (j) die Zahlungsbedingungen; (k) die Lieferbedingungen des betreffenden Auftrags; und (l) alle Rabatte und Preisnachlässe. Ferner sind in die Rechnung sämtliche nach den einschlägigen umsatzsteuerlichen Vorschriften, namentlich die in § 14 des Umsatzsteuergesetzes der Bundesrepublik genannten Angaben aufzunehmen. Der Rechnung ist ggf. ein unterschriebener Frachtbrief oder ein Beleg über den Versand per Expressdienst beizulegen, mit dem die Lieferung nachgewiesen werden kann. Die Bezahlung einer Rechnung stellt keine Erklärung der Annahme der Waren dar und erfolgt vorbehaltlich einer entsprechenden Anpassung, falls der Lieferant die Anforderungen dieser Bestellung nicht im vollen Umfang erfüllt. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 120 Tagen netto, gerechnet ab dem Erhalt der von QuEST Global genehmigten Rechnung, sofern nicht anders auf dem Deckblatt dieser Bestellung oder einer anderen, von beiden Parteien unterschriebenen Vereinbarung angegeben. Rechnungen werden nicht genehmigt, wenn diese sich nicht auf von  QuEST Global erhaltene fehlerlose Waren oder Dienstleistungen beziehen. Die Zahlungen werden für den ersten Zahlungszyklus gemäß der Zahlungsbedingungen für die Bestellung eingeplant.

15.Aufrechnung

QuEST Global ist berechtigt, jeden Betrag, den der Lieferanten gegenüber QuEST Global schuldet, im Wege der Aufrechnung von fälligen oder gemäß dieser Bestellung gegenüber dem Lieferanten geschuldeten Beträgen abzuziehen.

16.Qualitätssicherung

Der Lieferant stimmt den folgenden Anforderungen zu:

16.1Einrichtung und Aufrechterhaltung des Qualitätssicherungssystems in Ausmaß und Qualität der neuesten Fassung des QuEST Global QM-Handbuches für Lieferanten, die dem Lieferanten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht wurde, einzurichten.

16.2Teilnahme an und Zustimmung zu den Bedingungen des COPQ-Programms (Cost of Poor Quality Program- qualitätsbezogene Kosten) von QuEST Global und allen nachfolgenden Änderungen des COPQ-Programms oder eines ähnlichen Programms, das von QuEST Global initiiert wurde. Die Besonderheiten des COPQ-Programms unterscheiden sich je nach den Einkaufsstandorten der QuEST Global Group und werdendem Lieferanten auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

16.3Der Lieferant gewährt auf Verlangen von QuEST Global Einblick in seine Qualitätsaufzeichnungen sowie in seine und in Produktionsstätten seiner Unterlieferanten im Zuge eines Systemaudits. Aufsichtsbehörden haben das Recht auf eine solche Überprüfung gemäß geltendem Recht und Rechtsverfahren.

17.Inspektion

17.1.Alle Waren können von QuEST Global, den Kunden von QuEST Global, anderen Vertragspartnern in der Lieferkette und Endverbrauchern zu jedem angemessenen Zeitpunkt und an jedem angemessenen Ort überprüft und getestet werden. Wenn solche Überprüfungen oder Tests in den Räumlichkeiten des Lieferanten vorgenommen werden, stellt der Lieferant ohne Kosten alle erforderlichen Einrichtungen und Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die für solche Inspektionen und Tests benötigt werden. Der Lieferant befolgt ein von QuEST Global schriftlich genehmigtes Überprüfungssystem. Zu allen Überprüfungen und Tests der Waren (auch denen der Unterlieferanten) werden Aufzeichnungen geführt, die QuEST Global während der Erfüllung dieser Bestellung bzw. für einen ggf. von QuEST Global geforderten längeren Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.

17.2.Trotz etwaiger vorheriger Überprüfungen beim Lieferanten wird die Art und Weise sowie der Ort der Abschlussüberprüfung und Annahme der Waren durch QuEST Global von QuEST Global frei bestimmt. QuEST Global kann Stichproben oder alle Waren überprüfen und ist zur Zurückweisung aller oder eines Teils der Waren berechtigt, wenn QuEST Global deren Defekt oder Fehlerhaftigkeit feststellt. Falls QuEST Global eine Überprüfung durchführt (bei der es sich nicht um die Standardüberprüfung handelt), welche durch Aufdeckung defekter oder fehlerhafter Waren veranlasst wurde, sind alle zusätzlichen Kosten für die Überprüfung vom Lieferanten zu bezahlen. Keine Inspektionen, Tests, allgemeine und Entwurfsgenehmigungen und auch nicht die Annahme der Waren befreien den Lieferanten von seiner Verantwortung für Garantie und Gewährleistung sowie latente oder offensichtliche Defekte, Betrug oder Fahrlässigkeit. Falls die Waren defekt sind oder anderweitig fehlerhaft  sind, kann QuEST Global durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Lieferanten in Bezug auf betroffenen Waren: (a) von dieser Bestellung zurücktreten; (b) mindern; oder (c) die Lieferung zurückweisen und eine Ersatzlieferung fordern. Ersatzlieferungen muss ein schriftlicher Hinweis beiliegen, aus dem hervorgeht, dass es sich um Ersatzlieferungen handelt. Falls die Lieferant nicht unverzüglich den geforderten Ersatz liefert, ist QuEST Global berechtigt, einbehaltene defekte oder fehlerhafte Waren auf Kosten des Lieferanten instand zu setzen, sie gegen Waren eines anderen Lieferanten auszutauschen und dem Lieferanten die dafür entstehenden Kosten, einschließlich Versicherung und weiterer Nebenkosten, in Rechnung zu stellen, oder diese Bestellung wegen Vertragsverletzung zu kündigen.

17.3 Die § 377 und §381 HGB gelten nicht zugunsten des Lieferanten.

18.Garantie und Gewährleistung

18.1.Im Sinne einer zugesicherten Eigenschaft garantiert der Lieferant QuEST Global sowie den Rechtsnachfolgern, Erwerbern, Kunden und Benutzern der Endprodukte von QuEST Global, dass alle gelieferten Waren (einschließlich aller instand gesetzten und Ersatzwaren sowie Komponenten) während des gesamten, unten näher beschriebenen Garantiezeitraums (a) frei von Material-, Verarbeitungs- und Designfehlern sind, selbst wenn der Entwurf von QuEST Global genehmigt wurde, (b) den anwendbaren Zeichnungen, Entwürfen, Qualitätssicherungsplänen, Spezifikationen, Mustern und anderen Beschreibungen entsprechen, die vereinbart waren und/oder von QuEST Global bereitgestellt oder festgelegt wurden, (c) marktfähig sind, (d) für die von QuEST Global beabsichtigten, vertraglich

festgelegten und gewöhnlichen Zwecke geeignet sind, (e) allen anwendbaren Gesetzen entsprechen, (f) frei von allen Pfandrechten und Rechtsmängeln sind, (g) keine Patente oder veröffentlichten Patentanmeldungen und keine am Tag der Lieferung bestehenden geistigen Eigentumsrechte dritter Parteien verletzen, sowie nicht unter Verwendung rechtswidrig verwendeter Handelsgeheimnisse Dritter hergestellt wurden. Der Garantiezeitraum beträgt 36 Monate, gerechnet ab dem Tag der Lieferung an den Endbenutzer oder eine etwaige längere gesetzliche Garantiefrist in Bezug auf die Waren. Zusätzlich zu der oben aufgeführten Garantie, sichert der Lieferant zu, dass alle Waren eine Gewährleistung im selben Umfang und für dieselbe Frist (falls über 24 Monate hinausgehend) wie die Waren aufweisen, die QuEST Global seinen Kunden liefert oder in Bezug auf welche Waren andere Personen an oder durch QuEST Global Forderungen stellen. Diese Garantien gelten auch für eine Lieferung, Überprüfung, Annahme oder Bezahlung durch QuEST Global. Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen die Garantiebestimmungen erwachsen erst mit dem Moment der Entfdeckung des Fehlers, selbst wenn die Waren einer vorherigen Inspektion unterzogen wurden. Alle anwendbaren Verjährungsfristen beginnen mit dem Tag der Entdeckung des betreffenden Fehlers. Waren, die diesem Standard entsprechen, werden im Folgenden als konforme Waren bezeichnet. Wenn nicht innerhalb des von QuEST Global festgelegten Lieferzeitraums konforme Waren geliefert werden, kann QuEST Global nach eigenem Ermessen die fehlerhaften Waren zu Lasten des Lieferanten instand setzen, erneuern oder reparieren lassen. Zusätzlich zu den Kosten für das Instandsetzen, Erneuern oder Reparieren fehlerhafter Waren ist der Lieferant auch für die Übernahme aller damit zusammenhängenden Kosten, Aufwendungen und Schadenersatzzahlungen verantwortlich einschließlich der Kosten für das Ausbauen und Auseinanderbauen der fehlerhaften Waren, Fehlersuche und -analyse, Wiedereinbau, erneute Überprüfung und Umrüstung der fehlerhaften Waren oder des betroffenen Endprodukts von QuEST Global, sowie aller Frachtkosten,

alle dem Kunden entstehenden Kosten sowie alle Kosten für Abhilfemaßnahmen. Sofern keine Aufrechnung durch QuEST Global erfolgt, erstattet der Lieferant QuEST Global alle diese Kosten nach Eingang der Rechnung von QuEST Global.

18.2.Der Lieferant akzeptiert, dass die Garantie unter Verwendung statistischer auf repräsentativen Mustern basierenden Methoden berechnet werden kann, die von QuEST Global nach billigem Ermessen verwendet werden.

18.3.Rechte und Ansprüche von QuEST Global im Rahmen des gesetzlichen Regressregimes bleiben unberührt. Insbesondere kann QuEST Global die gleichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem

Lieferanten wie den eigenen Kunden von QuEST Global gegenüber QuEST Global ausüben.

18.4.Diese Garantien und alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen gelten auch nach Lieferung, Inspektion, Annahme und Zahlung.

19.Rückrufaktion

Der Lieferant hat alle Kosten oder Schäden zu tragen, die mit einem freiwilligen oder unfreiwilligen Rückruf von defekten oder potenziell defekten Waren oder Produkten verbunden sind, die solche Waren enthalten oder enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rückrufaktionen des Kunden, einer Regulierungsbehörde oder in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein obligatorisches Produkthaftungsgesetz). Der Lieferant verwaltet die Rückrufaktion in alleiniger Verantwortung oder nimmt an der Verwaltung eines Rückrufaktion teil, die von QuEST Global oder seinem Kunden in Bezug auf die Waren des Lieferanten durchgeführt wird, wie dies QuEST Global vorschreibt. Jede Partei wird bei der Bereitstellung von

Aufzeichnungen und anderen Informationen zusammenarbeiten, die die andere Partei im Zusammenhang mit einer Rückrufaktion vernünftigerweise benötigt. Dieser Artikel hat nach Beendigung oder Ablauf dieser Bestellung Bestand und gilt mindestens für den gleichen Zeitraum, wie die Verpflichtungen von QuEST Global gegenüber seinem(n) Kunden.

20.Veränderungen

QuEST Global kann durch eine entsprechende schriftliche oder elektronische Mitteilung Veränderungen in den Zeichnungen, Entwürfen, Spezifikationen, Versand- oder Verpackungsmethoden, Mengen sowie in der Zeit oder dem Ort der Lieferungen anweisen, die Leistungen neu planen oder einen erweiterten oder verringerten Umfang der Leistungen verlangen. Veränderungen an der Bestellung dürfen ausschließlich durch dementsprechend bevollmächtigte Vertreter des Bereichs Einkauf von QuEST Global vorgenommen werden. Falls es aufgrund der Veränderungen zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder der erforderlichen Zeit für die Ausführung dieser Bestellung kommt, wird eine angemessene Korrektur des in der Bestellung festgelegten Preises, des Liefertermins oder beider Bedingungen

vorgenommen, und die Bestellung wird auf schriftlichem oder elektronischem Wege dementsprechend verändert. Alle Forderungen aufgrund von Korrekturen entsprechend dieser Bestimmung müssen schriftlich (unter Angabe des Betrags der Forderung) vorgebracht und QuEST Global innerhalb von 30 Tagen zugestellt werden, gerechnet ab dem Tag des Eingangs der Anweisung zur Änderung der Bestellung durch QuEST Global beim Lieferanten, ansonsten gilt dies als Verzicht des Lieferanten. Wenn die Kosten von jeglichen Gegenständen, die aufgrund einer solchen Veränderung obsolet oder überflüssig sind, von QuEST Global bezahlt wurden, kann QuEST Global die Art und Weise der weiteren Verwertung vorschreiben. Ungeachtet etwaiger Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Parteien unter Umständen bezüglich der Auswirkungen einer solchen Veränderung bestehen, erfüllt der Lieferant trotz der offenen Meinungsverschiedenheit seine gemäß dieser Bestellung bestehenden Pflichten.

21.Veränderungen an Entwürfen und Prozessen

Der Lieferant darf keine Veränderungen an Entwürfen, Materialien, Fertigungsorten oder Prozessen der Waren vornehmen, die mit dieser Bestellung oder den hierin erwähnten Dokumenten festgelegt werden bzw. (sofern keine solchen Festlegungen bestehen) zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bestellung gelten, sofern nicht ein Vertreter des Bereichs Einkauf von QuEST Global vorher schriftlich zugestimmt hat. Als Prozessänderungen gelten unter anderem (nicht jedoch abschließend) Änderungen am Produktionsprozess, an der Herstellungstechnik sowie Wechsel zwischen einem manuellen und einem automatisierten Prozess. Dies gilt unabhängig davon, ob die Veränderung mit Auswirkungen auf die Kosten verbunden ist, sowie ungeachtet der Art der Veränderung und schließt auch

Produktverbesserungen ein.

22.Arbeitsunterbrechungen

QuEST Global kann jederzeit kostenfrei durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an den Lieferanten verlangen, die im Rahmen dieser Bestellung in Auftrag gegebenen Arbeiten für einen Zeitraum von bis zu 120 Tagen zu unterbrechen ("Unterbrechungsanweisung"). Darüber hinaus sind bei einer gegenseitigen Vereinbarung auch längere Unterbrechungen möglich. Der Lieferant hält sofort nach Eingang einer Unterbrechungsanweisung deren Bestimmungen ein. QuEST Global kann jederzeit während des Arbeitsunterbrechungszeitraums die Unterbrechungsanweisung zurücknehmen oder die Arbeiten entsprechend dem Abschnitt "Kündigung der Arbeiten" dieser Bestellung endgültig beenden. Wenn QuEST Global die Unterbrechungsanweisung zurücknimmt oder die hierin angegebene Unterbrechungsfrist von bis zu 120 Tagen abläuft, muss der Lieferant die Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen.

23. Kündigung

23.1.Eine Partei ist berechtigt, diese Bestellung zu kündigen, wenn die andere Partei gegen eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen hat und diesen Verstoß nicht binnen 30 Tagen, nach entsprechender schriftlicher Aufforderung geheilt hat. Als wesentliche Verstöße gelten unter anderem (nicht jedoch abschließend) ausbleibende Lieferungen, verspätete Lieferungen und die Lieferung fehlerhafter Waren. Wenn der Lieferant seine Verpflichtungen gegenüber QuEST Global nicht einhält und QuEST Global deswegen die Bestellung ganz oder teilweise kündigt, kann QuEST Global dem Lieferanten sämtliche Zusatzkosten in Rechnung stellen, die QuEST Global dadurch entstehen, dass QuEST Global selbst oder durch Dritte diese Verpflichtungen erfüllt. Wird eine der Parteien insolvent oder wird gegen oder durch sie in Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit, Zwangsverwaltung, Reorganisation oder der Abtretung ihres Vermögens zur Gläubigerbefriedigung ein Konkursantrag gestellt, ist die andere Partei berechtigt, diese Bestellung durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Falls eine Kündigung durch QuEST Global wegen eines Verstoßes des Lieferanten sich als nicht berechtigt herausstellt, soll diese als Kündigung gemäß Absatz 20.2 behandelt werden.

23.2.Unabhängig von einem festgelegten Zeitraum oder einer festgelegten Menge ist QuEST Global berechtigt, in Bezug auf nicht gelieferte Waren oder nicht erbrachte Dienstleistungen diese Bestellung jederzeit ganz oder teilweise mit oder ohne Grund mit einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu kündigen.

23.3.Falls QuEST Global diese Bestellung auf der Grundlage der Punkte 23.1 oder 23.2 kündigt, beschränkt sich die Haftung von QuEST Global gegenüber dem Lieferanten sowie das Rechtsmittel des Lieferanten ausschließlich auf die Bezahlung der Waren, die bei QuEST Global vor dem Kündigungsdatum eingingen und von QuEST Global akzeptiert wurden. Diese Bezahlung kann mit Schadenersatzzahlungen, die gegenüber QuEST Global fällig sind, aufgerechnet werden. Bei Kündigung kann QuEST Global vom Lieferanten verlangen, das Eigentum an fertiggestellten Waren auf QuEST Global zu übertragen und diese Waren an QuEST Global zu liefern. QuEST Global bezahlt den in der Bestellung angegebenen Preis für diese Waren, vorbehaltlich der Aufrechnung der gegenüber QuEST Global fälligen Schadenersatzzahlungen. QuEST Global kann außerdem vom Lieferanten eine Übertragung an allen Gegenständen verlangen, die der Lieferant im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Bestellung hergestellt oder beschafft hat. Der angemessene Wert dieser Sachen wird dem Lieferanten gutgeschrieben, wobei allerdings der angemessene Wert nicht die tatsächlichen Kosten des Lieferanten oder den Wert der Bestellung übersteigen dürfen, je nachdem, welcher dieser Beträge der niedrigere ist.

23.4.Ein nicht von der Kündigung betroffener Teil dieser Bestellung (23.1 oder 23.2) wird vom Lieferanten gemäß der Bestellung erfüllt.

23.5.Andere Kündigungsrechte zugunsten von QuEST Global nach geltendem Recht bleiben unberührt.

24.Allgemeine Schadloshaltung

Der Lieferant wird auf eigene Kosten QuEST Global, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und Vertreter von QuEST Global, deren Führungskräfte, Anteilseigner und Mitarbeiter sowie die Kunden von QuEST Global Group (zusammengefasst bezeichnet als "Entschädigungsberechtigte") von allen Verlusten, Kosten, Aufwendungen, Schäden, Ansprüche, Forderungen und Haftungsverpflichtungen freistellen, die Entschädigungsberechtigten aufgrund, als  Ergebnis von oder in Verbindung mit einer Fahrlässigkeit oder einem vorsätzlichen Handeln oder Unterlassen des Lieferanten/seiner Unterlieferanten oder einem Verstoß des Lieferanten gegen die Bestimmungen dieser Bestellung entstanden, bzw. wird er sie gegen diese Verluste, Kosten, Aufwendungen, Schäden, Ansprüche, Forderungen und Haftungsverpflichtungen, einschließlich Anwaltskosten, Honorare sowie die Kosten für Beilegungen, Vergleiche oder Urteile verteidigen. Vor dem Absenden oder Einreichen wesentlicher Schriftsätze, Anträge, Gesuche, Antworten auf Feststellungen und anderer Dokumente im Namen von QuEST Global legt der Lieferant diese Dokumente QuEST Global zur Überprüfung und Genehmigung vor, die nicht in unbilliger Weise verwehrt wird. In keinem Fall schließt der Lieferant Vereinbarungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von QuEST Global ab, die nicht unbilligerweise verwehrt wird.

25.Freistellung/Schadloshaltung für Verletzung von Schutzrechten Dritter

In Bezug auf die gemäß dieser Bestellung zu liefernden Waren wird der Lieferant auf eigene Kosten die QuEST Global Parteien für alle Verluste, Kosten, Aufwendungen, Schäden, Ansprüche, Forderungen und Haftungsverpflichtungen, einschließlich Anwaltskosten, Honorare sowie die Kosten für Beilegungen, Vergleiche oder Urteile klag- und schadlos halten, die Entschädigungsberechtigten aufgrund, im Ergebnis von oder in Verbindung mit Behauptungen der nachfolgend näher beschriebenen Art entstanden: (a) Verletzung eines Patents, Urheber- oder Markenrechts; (b) ungesetzliche Offenlegung, Nutzung oder widerrechtliche Aneignung eines Handelsgeheimnisses; oder (c) Verletzung eines Schutzrechts einer dritten Partei, sowie für alle Aufwendungen, die Entschädigungsberechtigten bei der Verteidigung eines solchen Prozesses, einer Klage oder eines Verfahrens entstanden. Der Lieferant hat das Recht, die Prozessführung einer Verteidigung solcher Forderungen oder Klagen vorzunehmen sowie unter Einhaltung der Rechte der Entschädigungsberechtigen im Rahmen dieser Bedingungen alle Verhandlungen zu ihrer Beilegung zu führen, vorausgesetzt jedoch, dass der Lieferant in keinem Fall Vergleiche ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von QuEST Global abschließen wird, die jedoch nicht in unbilliger Weise verwehrt wird. Zu Schutz seiner Interessen können Entschädigungsberechtigte an einer solchen Verteidigung oder solchen Verhandlungen teilnehmen. Bei Ausstellung einer gerichtlichen Anordnung oder einstweiligen Verfügung beschafft der Lieferant auf eigene Kosten entweder das Recht zur Fortsetzung der Herstellung, Verwendung, des Anbietens zum Verkaufen, des Verkaufens oder Importierens der Waren, oder er wird die Waren so verändern oder ersetzen, dass sie nicht mehr gegen ein

Recht Dritter verstoßen.

26.Versicherung

Der Lieferant wird die angemessene und ausreichende Versicherungen bei einem Versicherungsunternehmen mit AM Bests Rate von mindestens A oder äquivalenter Bewertungen aus seine Kosten abschließen und das gesetzlich vorgeschriebene Minimum unterhalten und seine Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten im Rahmen der Bestellung abdecken. Insbesondere hat der Lieferant zu jeder Zeit eine angemessene und ausreichende Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden zu unterhalten. Nichts in diesem Dokument soll

in irgendeiner Weise dazu dienen, die Verantwortlichkeiten oder Verbindlichkeiten des Lieferanten im Rahmen der Bestellung zu begrenzen oder aufzuheben.

27.Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

27.1.Alle Informationen, einschließlich und uneingeschränkt aller Spezifikationen, Muster, Zeichnungen, Materialien, Know-how, Entwürfe, Prozesse sowie andere technische, geschäftliche und finanzielle Informationen, die (a) dem Lieferanten im Rahmen dieser Bestellung von QuEST Global oder im Namen von QuEST Global übergeben wurden oder werden, oder (b) die der Lieferant in Verbindung mit dieser Bestellung entwirft, entwickelt oder erarbeitet, was sowohl in Bezug auf einzelne, als auch Teile von Komponenten gilt, und unabhängig davon, ob diese Arbeiten abgeschlossen sind oder nicht, sowie alle Ableitungen von (a) und (b), die der Lieferant entwirft, entwickelt oder herstellt, gelten als "vertrauliche Informationen" von QuEST Global. Alle vorstehenden vertraulichen Informationen gelten als Werke, die im Rahmen einer Dienstlistung für QuEST Global erstellt werden (work for hire). Alle Rechte an vorstehenden vertraulichen Informationen gehören ausschließlich QuEST Global, und QuEST Global hat das alleinige Recht, in seinem eigenen Namen und zu eigenem Nutzen Patente, Urheberrechte und Registrierungen anzumelden, weiterzuführen und zu erneuern, oder andere geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. In dem Maße, wie die exklusiven Eigentumsrechte an diesen vertraulichen Informationen nicht sofort bei Entstehen automatisch auf QuEST Global übergehen können, wie entsprechend diesem Dokument vorgesehen, überträgt der Lieferant hiermit alle Rechte sowie das Eigentum daran unwiderruflich an QuEST Global.

27.2.Die vertraulichen Informationen von QuEST Global bleiben Eigentum von QuEST Global, dürfen vom Lieferanten ausschließlich zur Erfüllung dieser Bestellung verwendet werden, dürfen nicht gegenüber dritten Parteien offengelegt werden und sind auf schriftliche Anforderung von QuEST Global oder nach Abschluss der Arbeiten aufgrund dieser Bestellung (je nachdem, welcher dieser Zeitpunkte der frühere ist) an QuEST Global zurückzugeben. Wenn der Lieferant mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung von QuEST Global die vertraulichen Informationen an einen Unterlieferanten weitergibt, wird der Lieferant den Unterlieferanten an Vertraulichkeitsverpflichtungen binden, die im Wesentlichen mit diesen Bestimmungen übereinstimmen. Der Lieferant bleibt für alle Verstöße seiner Unterlieferanten gegen diesen Artikel gegenüber QuEST Global verantwortlich. Der Lieferant wird gegenüber dritten Personen in keiner Form mitteilen, dass QuEST Global aufgrund dieser Bestellung Waren kauft. Gleiches gilt für die Bedingungen dieser Bestellung, Diskussionen oder Verhandlungen in Zusammenhang mit dieser Bestellung sowie das Handeln der Parteien im Rahmen dieser Bestellung.

28.Prüfung

28.1.Der Lieferant bewahrt detaillierte Unterlagen unter Einhaltung der Bestimmungen dieser Bestellung für mindestens 5 Jahre nach der letzten Lieferung auf. Der Lieferant räumt den Wirtschaftsprüfern von QuEST Global zu allen angemessenen Zeiten einen Zugang zu den eigenen Büchern und anderen einschlägigen Unterlagen ein und wird dies auch in Bezug auf Unterlieferanten sicherstellen. Der Lieferant und alle Unterlieferanten legen darüber hinaus alle weiteren Informationen vor, die von den Vertretern von QuEST Global angefragt werden.

28.2.Wenn festgestellt wird, dass eine vom Lieferanten eingereichte Rechnung fehlerhaft ist, wird die betreffende Rechnung oder die auf die Aufdeckung des Fehlers folgende Rechnung korrigiert und unverzüglich eine Gutschrift oder Rechnung erstellt. Der Lieferant wird alle Missstände, die im Ergebnis der Überprüfung festgestellt wurden, unverzüglich beseitigen und wird seine Unterlieferanten hierzu veranlassen.

29.Übertragung und Unterbeauftragung

Der Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von QuEST Global nicht berechtigt, diese Bestellung oder Rechte oder Pflichten in Zusammenhang damit zu übertragen oder die Arbeiten im Rahmen dieser Bestellung vollständig oder zu einem wesentlichen Teil als Unteraufträge zu vergeben. Alle ohne Zustimmung von QuEST Global vorgenommenen Übertragungen sind nach dem Ermessen von QuEST Global anfechtbar. QuEST Global kann diese Bestellung insgesamt bzw. Rechte und Pflichten aus dieser Bestellung an alle verbundenen Unternehmen sowie an alle Erwerber oder Rechtsnachfolger in Bezug auf alle oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte des Geschäfts oder der Produktlinie übertragen, auf das bzw. die sich diese Bestellung bezieht, ohne dass hierfür die Zustimmung des Lieferanten, der schriftlich über einen solchen Umstand informiert wird, erforderlich ist.

30.Beziehungen der Parteien/Unabhängiger Auftragnehmer

Diese Bestellung begründet keine Vertretung, Franchise, Joint-Venture oder Partnerschaft zwischen dem Lieferanten und QuEST Global eine .Keine Partei ist berechtigt, die jeweils andere in irgendeiner Form zu binden, und mit keiner Bestimmung dieser Bestellung werden Rechte irgendeiner Art an dritten Parteien begründet bzw. sollen solche Rechte begründet werden. Keine der Parteien wird diesbezüglich gegenteilige Aussagen treffen. Die Parteien vereinbaren, dass der Lieferant seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestellung als unabhängiger Auftragnehmer erfüllt. Der Lieferant ist verantwortlich für die eigene Leistung im Rahmen dieser Bestellung. Das gilt auch für die Beschäftigung, Anweisung, Bezahlung und Entlassung der Mitarbeiter des Lieferanten sowie die Einhaltung aller Gesetze, Regeln, Vorschriften, Bestimmungen und Verordnungen zur Bezahlung, einschließlich der gesetzlichen Regelungen bezüglich des Mindestlohns, zur Arbeitslosigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Sozialversicherung, zum Einbehalten von Beiträgen, sowie für die Einhaltung aller anderen Gesetze, Regeln, Vorschriften, Bestimmungen und Verordnungen, die solche Angelegenheiten regeln.

31.Einhaltung von Gesetzen und Integrität

Hält bei der Erfüllung dieser Bestellung alle anwendbaren Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen sowie den Code of Business Conduct von QuEST Global (den "Verhaltenskodex") ein. Insoweit als QuEST Global und seine Lieferanten Verhaltenskodizes der Kunden von QuEST Global ("Kundenkodizes") einhalten muss, hält auch der Lieferant diese Kundenkodizes ein. Der Lieferant befolgt ein für QuEST Global und die Kunden von QuEST Global akzeptables Integritäts- und Umsetzungsprogramm zur wirksamem Verhinderung und Korrektur von Verstößen gegen ethische Normen sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist.

31.2.Auf Anfrage und in einer Form und Art ausreichend um QuEST Global die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen, wird der Lieferant QuEST Global vollständige Zusicherungen und Zertifizierungen zur Verfügung stellen. Lieferant stimmt zu, die QuEST Global Group und ihre Kunden schad- und klaglos für Verluste, Schäden oder Ausgaben zu halten, die dadurch entstehen, dass die hierin enthaltenen oder vom Gesetz oder der Vorschrift vorgeschriebenen Zertifizierungen oder Darstellungen ungenau, nicht aktuell oder unvollständig sind oder nicht alle geltenden Gesetze oder

Vorschriften befolgen.

31.3.Der Lieferant verpflichtet sich, QuEST Global innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Anforderung von QuEST Global schriftlich zu bestätigen, inwieweit der Lieferant die oben genannten

Bestimmungen erfüllt, einschließlich geltender Gesetze oder Vorschriften, die während der Ausführung der Bestellung in Kraft treten.

31.5.Wenn dieser Auftrag im Rahmen eines Vertrags oder Untervertrags der US-Regierung erteilt wird, sind die Bestimmungen in QuEST Global's Formblatt "Government Contract Requirements" hierin durch Bezugnahme so aufgenommen, als wären sie vollständig dargelegt.

31.6.Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, alle Gesetze oder Vorschriften für Altfahrzeuge (ELF), der QuEST Global Group oder seiner Kunden in Bezug auf die Beseitigung oder Kontrolle regulierter Substanzen in den Gütern zu befolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einhaltung der Anforderungen der Global Automotive Declarable Substance List (GADSL) und Dateneingabe von Materialien in Waren des Lieferanten in dem International Material Database System (IMDS). Informationen zu GADSL finden Sie unter http://www.gadsl.org.

32.Geltendes Recht und Gerichtsstand

32.1.Wenn es sich bei QuEST Global um eine in den USA gegründete Rechtsperson handelt, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze des US-Bundesstaats Ohio Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden können, sind der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Ohio zu unterwerfen.

32.2.Wenn es sich bei QuEST Global um eine im Vereinigten Königreich gegründete Rechtsperson handelt, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze von England und Wales Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden können, sind der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales zu unterwerfen.

32.3.Wenn es sich bei QuEST Global um eine in Singapur gegründete Rechtsperson handelt, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze von Singapur Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden können, sind dem Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Internationalen Schiedsgerichts von Singapur zu unterwerfen.

32.4.Wenn es sich bei QuEST Global um eine in Australien gegründete Rechtsperson handelt, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze von Australien Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden können, sind der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von New South Wales in der Stadt Sydney zu unterwerfen.

32.5.Wenn beide Parteien juristische Personen sind, die in der Volksrepublik China gegründet wurden, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze gemäß den Gesetzen der Volksrepublik China ohne Rücksicht auf oder Anwendung ihrer Prinzipien oder Gesetze Rechtskollisionen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (und etwaiger Änderungen oder Nachfolger) Anwendung. Jede Streitigkeit, die von den Parteien nicht durch Konsultationen beigelegt wird, unterliegt einem verbindlichen Schiedsverfahren nach den Regeln der China International Economic Trade Arbitration Commission (CIETAC). In jedem Schiedsverfahren müssen drei (3) Schiedsrichter sein. Jede Partei wählt und bestellt einen (1) Schiedsrichter innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum eines Schiedsantrags. Der dritte Schiedsrichter wird von den Parteien gemeinsam ausgewählt und ernannt. Wenn die Parteien den dritten Schiedsrichter nicht auswählen und ernennen, wählt der Vorsitzende von CIETAC den dritten Schiedsrichter. Wenn eine Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Auswahl und Ernennung des ersten Schiedsrichters keinen Schiedsrichter auswählt und bestellt, trifft der Vorsitzende von CIETAC die entsprechende Auswahl und Ernennung. Der Schiedsort ist Shanghai. Jede der beiden Parteien kann bei den Schiedsrichtern einen Unterlassungsanspruch beantragen, bis der Schiedsspruch erfüllt ist oder die Kontroverse anderweitig gelöst wird. Jede Partei kann auch, ohne Verzicht auf einen Rechtsbehelf im Rahmen dieser Vereinbarung, von jedem zuständigen Gericht einstweilige oder einstweilige Anordnungen einholen, die notwendig sind, um die Rechte oder das Eigentum dieser Partei zu schützen, bis die Schiedsrichter die Begründetheit der Kontroverse festgestellt haben. Wenn es sich bei Lieferanten um keine juristische Person handelt, die in der Volksrepublik China gegründet wurde, finden die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung den Gesetzen Singapurs Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller

geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden, sind einem Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Internationalen Schiedsgerichts von

Singapur zu unterwerfen.

32.6 Wenn es sich bei beiden Parteien um juristische Personen handelt, die in Japan gegründet wurden, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze von Japan Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden können, sind der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Tokio zu unterwerfen.

32.7. Wenn es sich bei QuEST Global um eine in Japan gegründete Rechtsperson handelt und der Lieferant keine in Japan gegründete juristische Person ist, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze von Singapur Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden können, sind einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den Regeln des Internationalen Schiedsgerichts von Singapur zu unterwerfen. Jede der beiden Parteien kann bei den Schiedsrichtern einen Unterlassungsanspruch beantragen, bis der Schiedsspruch erfüllt ist oder die Kontroverse anderweitig gelöst wird. Jede Partei kann auch, ohne Verzicht auf einen Rechtsbehelf nach dieser Vereinbarung, von jedem zuständigen Gericht einstweilige oder vorläufige Erleichterungen beantragen, die notwendig sind, um die Rechte oder das Eigentum dieses Teils zu schützen, bis die Schiedsrichter die Begründetheit der Kontroverse festgestellt haben.

32.8Wenn beide Parteien juristische Personen sind, die in der Republik Korea gegründet wurden, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze gemäß den Gesetzen der Republik Korea ohne Rücksicht auf oder Anwendung ihrer Prinzipien oder Gesetze Rechtskollisionen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (und etwaiger Änderungen oder Nachfolger) Anwendung. Jede Streitigkeit, die von den Parteien nicht durch Konsultationen beigelegt wird, unterliegt einem verbindlichen Schiedsverfahren nach den Regeln der koreanischen Schiedsstelle. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Seoul. Jede der beiden Parteien kann bei den Schiedsrichtern einen Unterlassungsanspruch beantragen, bis der Schiedsspruch erfüllt ist oder die Kontroverse anderweitig gelöst wird. Jede Partei kann auch, ohne Verzicht auf einen Rechtsbehelf nach dieser Vereinbarung, von jedem zuständigen Gericht einstweilige oder vorläufige Erleichterungen beantragen, die notwendig sind, um die Rechte oder das Eigentum dieses Teils zu schützen, bis die Schiedsrichter die Begründetheit der Kontroverse festgestellt haben. Wenn es sich bei Lieferanten um keine in Korea gegründete Rechtsperson handelt, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze von Singapur Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden

32.9Wenn es sich bei QuEST Global um eine in Indien gegründete Rechtsperson handelt, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze von Indien Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Jede Streitigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, einschließlich der Verletzung, Beendigung oder Gültigkeit dieser Vereinbarung, wird von einer Jury aus drei Schiedsrichtern nach dem indischen Schiedsgesetz aus 1956 endgültig

entschieden. Die Entscheidung über den Schiedsspruch kann von jedem zuständigen Gericht getroffen werden. Der Schiedsort wird Bangalore, Karnataka, Indien sein. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist

Englisch.

32.10Wenn es sich bei QuEST Global um eine in Deutschland gegründete Rechtsperson handelt, finden für die Auslegung, Interpretation und Erfüllung dieser Bestellung sowie alle im Rahmen dieser Bestellung ablaufenden Geschäfte die Gesetze von Deutschland Anwendung, und zwar ungeachtet und ohne Anwendung der Gesetze zum Kollisionsrecht, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf aus dem Jahr 1980 (sowie aller geänderten Fassungen und Nachfolgebeschlüsse dazu). Alle Streitigkeiten, die nicht von den Parteien gelöst werden können, sind der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von München zu unterwerfen.

33.Rechtsmittel

Alle in dieser Bestellung genannten Ansprüche und Rechtsmittel, die QuEST Global zur Verfügung stehen, gelten zusätzlich zu den gesetzlichen und den von den Gerichten entwickelten Ansprüchen und

Rechtsmitteln.

34.Benachrichtigung

Alle Benachrichtigungen in Zusammenhang mit dieser Bestellung bedürfen der Schriftform und können persönlich oder durch Übernachtkurier, eingeschriebener erster Klasse Post oder mit vorfrankierter Post abgeliefert werden, jeweils an den Geschäftsführer der, QuEST Global Engineering Services GmbH, Weimarer Str. 32 ,80807,München Ph :+49 (0)89 31 60 86-0 Fax : +49 (0)89 31 60 86-114, zu senden, die auf dem Deckblatt dieser Bestellung angegeben sind, an die Fax-Nummer, die QuEST Global dem Lieferanten mitgeteilt hat, oder per E-Mail mit Beweis des Zuganges an die jeweils mitgeteilte E-Mail- Adresse zu senden. Benachrichtigungen gelten zum Zeitpunkt ihrer persönlichen Übergabe, drei Werktage nach Aufgabe der Postsendung sowie per Fax oder E-Mail nach Eingang der Empfangsbestätigung als zugestellt.

35.Werbung

Alle Pressemitteilungen, Veröffentlichungen, Werbemaßnahmen sowie alle anderen Offenlegungen gegenüber Dritten in Bezug auf diese Bestellung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch

QuEST Global, sofern eine solche Offenlegung nicht zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Bestellung notwendig ist.

36.Überschriften und Titel

Die Überschriften und Titel dienen ausschließlich der besseren Übersicht und verändern nicht die Bedeutung oder Interpretation von Bestimmungen dieser Bestellung.

37.Verzicht

Verzichtet eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt auf die Durchsetzung einer Bestimmung dieser Bestellung, stellt dieses keinen permanenten Verzicht auf die Bestimmungen dieses Dokuments dar. Darüber hinaus stellt ein solches Unterlassen keinen Ausschluss des Rechts dieser Partei auf künftige Maßnahmen zur Durchsetzung von Bestimmungen dieses Dokuments dar.

38.Salvatorische Klausel

Wenn eine dieser Bestimmungen aufgrund eines anwendbaren Gesetzes für unzulässig, ungültig oder unwirksam befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft und gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine ähnliche zulässige, gültige und wirksame Bestimmung einzusetzen.

39.Sicherheit der Lieferkette

Der Lieferant setzt die Geschäftspartnerkriterien aller Programme zur Sicherheit der Lieferkette um, die im Importland der Waren unter Umständen gelten, beispielsweise in den USA die Customs-Trade

Partnership Against Terrorism (Sicherheitspartnerschaft von Zoll und Wirtschaft gegen Terrorismus, C-TPAT) oder das kanadische Programm Partners in Protection (Sicherheitspartner, PIP).

40.Weiterbestehen der Bestimmungen

Alle Bestimmungen, die ihrer Natur nach auch über deren Laufzeit hinaus gelten, bleiben auch nach der Kündigung oder dem Außerkrafttreten dieser Bestellung gültig. Das gilt auch (nicht jedoch ausschließlich) für die Bestimmungen zu folgenden Punkten: Einhaltung der Import- und Zollbestimmungen, Preis, Meistbegünstigter Kunde/ Erstattung von Differenzen bzw. einseitige Kündigung, Einstellung der Produktion, Rechnungslegung und Zahlungen, Aufrechnung, Garantie und Gewährleistung, , Allgemeine Schadloshaltung, Schadloshaltung für geistiges Eigentum, Versicherung, Vertraulichkeit und geistiges Eigentum, Überprüfungen, Geltendes Recht und Gerichtsstand, Werbung und Weiterbestehen der Bestimmungen.

Rechnung - Alle Rechnungen sollten innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung oder Service per Tool oder an die angegebene E-Mail-ID gesendet werden. Andernfalls kommt es zu Zahlungsverzögerungen.

Transaktionen im Zusammenhang mit dem Geschäftsjahr, die im selben Jahr in Rechnung gestellt werden sollen. Wir akzeptieren keine Rechnungen, die in einem Geschäftsjahr in Rechnung gestellt werden, und die erbrachten Dienstleistungen / gelieferten Waren in einem anderen Geschäftsjahr.